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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, insbesondere in formularmäßiger Form sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren Verkäufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
  2. Die Preise,sind freibleibend und verstehen sich ausschließlich Verpackung und Montage. Für den Fall einer Steigerung der Materialkosten behält sich der Verkäufer eine entsprechende Angleichung der Verkaufspreise vor. Erfolgt eine Lieferung bzw. Herstellung nicht innerhalb 4 Monaten ab Auftragsbestätigung, ohne dass wir dies zu vertreten hätten, so haben wir das Recht, die Preise neu zu kalkulieren.
  3. Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen. Die Lieferung erlolgt baldmöglichst, eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens ab Auftragsbestätigung.
  4. Angebote sind stets freibleibend, Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Vereinbarungen mit den Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  5. Einwände gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Bestätigung vorzubringen.
  6. Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere vorgelegten Handmuster sowie Prospekte sind Durchschnittsfarben und Muster. Abweichungen in Farbe, Größe und Stärke sind gestattet, da sämtliche Maße, Gewichte und Leistungsangaben sowie Abbildungen nur annähernd und unverbindlich sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Standardteilen in Einzelfertigung und bei Sonderanfertigungen sind Anderungen und Rücknahmen nicht möglich. Geringfügige Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Anderungen zur Anpassung an den neusten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Craquellbildungen auf verschiedenen Glasuren sind keramikbedingt und können nicht reklamiert werden. Die Zahlungen haben bei Lieferung innerhalb 8 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich Spesen berechnet. Fracht und Montagerechnungen sind, soweit sie von uns berechnet werden, sofort netto bei Empfang der Rechnung zu zahlen.
  7. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne jede Haftung für Bruch, Diebstahl etc. Verluste und alle Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Falls der Käufer die Ware nicht rechtzeitig abruft oder annimmt, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf ihn über. Unabhängig davon, dass wir für Schäden nicht haften, ist der Empfänger verpflichtet, jeden. Transportschaden uns unverzüglich mitzuteilen.
  8. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Sämtliche Reklamationen hat der Besteller schriftlich spätestens innerhalb 8 Tagen uns mitzuteilen. Die Frist ist mit Eingang bei uns gewahrt. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht festgestellt werden, sondern sich erst später zeigen, sind unverzüglich nach der Entdeckung d.h. spätestens 8 Tage nach Entdeckung uns anzuzeigen. Auch hier gilt die Schriftform. Mängel wegen Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ausgeschlossen.
  9. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, einerlei ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten.
  10. Wir leisten keine Gewähr für natürliche Abnutzung, ferner nicht für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Überlastung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten ungeeigneten Baugrundes. Wir haften nicht für schuldhaftes Verhalten, sofern es nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ist. Dies gilt auch für ein etwaiges Verschulden unserer Vertreter, bzw. Erfüllungsgehilfen.
  11. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den aus der Verarbeitung der gelieferten Ware entstandenen neuen Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich eines sich etwa zu Lasten des Käufers aus dem Kontokorrent ergebenden Saldos vor. Die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände darf der Käufer nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter verkaufen. Die ihm aus solchen Weiterverkäufen zustehenden Kaufpreisforderungen tritt der Käufer zur Sicherheit bereits hiermit in Höhe des geschuldeten Kaufpreises an uns ab.
  12. Mündliche Nebenabreden haben nur nach ausdrücklicher schrittlicher Bestätigung Gültigkeit.
  13. Soweitvorstehend nicht anderes vereinbart wurde, gelten die Bedingungen der VOB.
  14. Erfüllungsort ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen der Sitz unserer Firma.
  15. Der Gerichtsstand aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist der Betriebssitz (Amtsgericht Wiesloch, Landgericht Heidelberg).

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